Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten mit dem Velo, dem eigenen Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Bei dem Verrechnen der Fahrtkosten gibt es einige Details zu beachten. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen mehrere Voraussetzungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.